Aufstiegs-BAföG

Sie können für die Fortbildung Aufstiegs-BAföG beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bekommen Sie dann einen Zuschuss von 40 %, im Übrigen ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Bei bestandener Prüfung werden Ihnen auf Antrag weitere 40 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Damit sparen Sie ca. 64 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren! Mehr Informationen erhalten Sie unter Aufstiegs-BAföG.

 

Bildungs-Scheck

Sie erhalten einen Bildungs-Scheck pro Jahr (max. 500,- €), wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dieses Angebot richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich, so dass interessierte Beschäftigte ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen können wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen. Mehr Informationen erhalten Sie unter Bildungsscheck NRW.

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